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Leistungsübersicht für Privatpersonen

Arbeitnehmerveranlagung (Steuerausgleich)

Seit 2017 führt das Finanzamt unter bestimmten Voraussetzungen automatisch den Steuerausgleich für Sie durch (sogenannte "antragslose Arbeitnehmerveranlagung"). Dies ist vor allem dann nützlich, wenn Sie nur lohnsteuerpflichtige Einkünfte beziehen und keine besonderen Ausgaben (Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, Absetzbeträge) geltend machen können. Beispielhaft wäre hier eine Pensionistin zu nennen, sofern sie keine besonderen Ausgaben hat.

In so einem Fall erledigt das Finanzamt automatisch den Steuerausgleich und sie erhalten die Gutschrift ausbezahlt.

Sobald Sie allerdings eine der oben angeführten Ausgabenarten geltend machen könnten, würde die automatische Arbeitnehmerveranlagung ein schlechteres Ergebnis für Sie erzielen (also eine zu geringe Steuergutschrift).

Somit wäre es sinnvoll für Sie, eine Steuererklärung unter Berücksichtigung sämtlicher angefallenen Ausgaben abzugeben.

Es gibt mittlerweile auch zahlreiche Fälle, die die Durchführung eines Steuerausgleichs gesetzlich verlangen. Man spricht hierbei von einer Pflichtveranlagung. Gründe sind unter anderem

  • neben regulärer Anstellung noch andere Einkünfte über der Pflichtveranlagungsgrenze von 730 Euro erzielt

  • Im Kalenderjahr hat man zumindest zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte gleichzeitig bezogen

  • Familienbonus Plus, Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag, erhöhter Pensionistenabsetzbetrag oder erhöhter Verkehrsabsetzbetrag wurden zu Unrecht berücksichtigt

Sowohl den freiwilligen als auch verpflichtenden Steuerausgleich führe ich gerne für Sie durch!

Mann füllt Antrag aus

Grenzgängererklärungen

​Wer in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein arbeitet, aber regelmäßig wieder zurück nach Österreich zu seinem Wohnsitz pendelt, gilt als Grenzgänger. Da Wohnort und Arbeitsort in zwei unterschiedlichen Ländern liegen, kommen zwei unterschiedliche Besteuerungsregime zur Anwendung. Damit keine Doppelbesteuerung (sowohl in Österreich als auch z.B. in der Schweiz) erfolgt, gibt es spezielle steuerrechtliche Bestimmungen.

In der Schweiz oder in Liechtenstein hält der Arbeitgeber in einem ersten Schritt einen bestimmten Quellensteuersatz ein.

Ebenso sind laufend Sozialabgaben im Land des Arbeitgebers zu bezahlen und in Österreich eine Krankenversicherung auszuwählen (entweder über ÖGK oder private Krankenversicherung).

Erst in einem zweiten Schritt (bei der verpflichtenden Grenzgängererklärung) wird die Steuersituation in Österreich betrachtet.

Hier ist dann unter anderem zu prüfen:

  • Sind z.B. Werbungskosten oder Sonderausgaben angefallen?

  • Gibt es Kinder für die der Familienbonus Plus angesetzt werden kann?

Auf die, unter Berücksichtigung sämtlicher Faktoren, in Österreich ermittelte Einkommensteuer wird dann die in der Schweiz oder Liechtenstein bereits entrichtete Quellensteuer angerechnet. Ebenso angerechnet werden die ans österreichische Finanzamt unterjährig vom Grenzgänger geleisteten Einkommensteuervorauszahlungen. Diese werden auf Basis der Angaben im Arbeitsvertrag bei der verpflichtenden Anmeldung als Grenzgänger beim Finanzamt festgesetzt und quartalsweise vorgeschrieben.

Gerne unterstütze ich Sie bei der Anmeldung als Grenzgänger und erledige Ihre Grenzgängererklärung.

Wohnungsbesichtigung durch drei Personen

Steuererklärungen für Vermieter

Wer eine Wohnung, ein Einfamilienhaus oder gar einen ganzen Wohnblock vermietet, muss einen daraus entstandenen Überschuss der Mieteinnahmen über die Werbungskosten zusammen mit seinen anderen Einkünften (z.B. aus Anstellung) mit Einkommensteuer versteuern.

Die Einkünfte aus Vermietung & Verpachtung werden durch eigens im Gesetz bestimmte Vorschriften ermittelt. Neben der Einkommensteuer kann zudem noch Umsatzsteuer anfallen.

Die zahlreichen Vorgaben machen die Vermietung zu einem äußerst komplexen Themengebiet, das Fragen aufwirft wie:

  • Welche Ausgaben kann ich als Werbungskosten abziehen?

  • Wie ermitteln sich die Anschaffungs-/Herstellungskosten von Gebäuden und welcher Abschreibungssatz ist anzuwenden?

  • Was ist unter Instandhaltung, Instandsetzung und Herstellung zu verstehen und wie muss ich diese jeweils steuerlich behandeln?

  • Was ist Liebhaberei und wofür benötige ich eine Prognoserechnung?

  • Wann muss ich Umsatzsteuer auf die Mieteinnahmen zahlen?

  • Werden Sanierungen gefördert? Wie sind diese handzuhaben?

  • Was gilt für Vermietungen über Online-Plattformen wie z.B. Airbnb?

Damit Sie sich nicht mit derartigen Fragen herumschlagen müssen, übernehme ich gerne folgende Aufgaben für Sie:

  • Ermittlung der Anschaffungs-/Herstellungskosten

  • Ermittlung der Abschreibungsbemessungsgrundlage

  • Erstellung der Überschussrechnung samt Steuererklärungen

  • Erstellung einer Prognoserechnung (sofern vom Finanzamt gefordert)

  • Beantwortung Nachfragen vom Finanzamt

Gründungsberatung

Sie wollen sich als Neugründer selbstständig machen oder einen Betrieb übernehmen?

Vermutlich kann man Sie vor lauter Vorfreude und Tatendrang kaum noch bremsen, doch dieser Schritt sollte wohl überlegt sein.

Allzuviele Neugründer scheitern nur kurze Zeit nach ihrem Beginn, da sie zu wenig in die Planung investiert haben.

Eine Idee zu haben ist gut und recht, aber sie muss auch umsetzbar sein.

Zu Beginn ist also ein klares Unternehmenskonzept zu entwickeln. Ein Businessplan ist essentiell für den Start.

Doch wofür benötige ich einen Businessplan? Unter anderem

  • dient er als eigene Orientierung und konkretisiert Idee, Ziele und Strategie

  • wird der Markt analysiert - wer sind meine Kunden und wer ist meine Konkurrenz?

  • legt man Vertriebskanäle fest und bestimmt Preise, Standort, Rechtsform

  • werden Gründungs- und Investitionskosten ermittelt

Vor allem der letzte Punkt ist sehr relevant, da aus den anstehenden Kosten der Finanzierungsbedarf bei Banken abgeleitet werden kann.

Wer bei der Bank mit einem gut durchdachten Businessplan auftritt, hat viel bessere Chancen eine Kreditzusage zu erhalten.

Des Weiteren ist ein Businessplan oft Voraussetzung für die Gewährung von Förderungen.

Gerne unterstütze ich Sie im Zusammenhang mit dem Businessplan mit folgenden Leistungen:

  • Rechtsformwahl: sehr wichtig, da unterschiedlichste steuer-, gesellschafts-, sozialversicherungs- und gewerberechtliche Bestimmungen

  • Validierung des Businessplans

  • Erstellung des Finanzplans

  • Klärung von Gründungsförderungen (z.B. NeuFöG, Jungunternehmerförderung)

Wenn alles final geklärt ist und Sie endlich loslegen können, unterstütze ich Sie bei

  • Gewerbeanmeldung

  • Anmeldung beim Finanzamt

  • Anmeldung bei Sozialversicherung

  • Fragen zur Buchführung (was muss ich wie aufbewahren und führen, was gibt es für Fristen und Pflichten etc.)

Hand hält weiße Glühbirne in die Luft
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