Leistungsübersicht für Unternehmen
Jahresabschlusserstellung
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Bei der Jahresabschlusserstellung wird auf Grundlage der Zahlen aus der Buchhaltung das vergangene Jahr dokumentiert.
Je nach Unternehmensgröße oder Rechtsform ist eine Bilanz oder Einnahmen-/Ausgabenrechnung zu erstellen.
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Beide Rechenwerke sollen dabei drei wesentliche Funktionen erfüllen :
1) Dokumentationsfunktion - vollständige, systematische und chronologische Erfassung aller Geschäftsfälle eines Wirtschaftsjahres
2) Gewinnermittlungsfunktion - durch unterschiedliche Methoden wird der Gewinn oder Verlust eines Geschäftsjahres ermittelt.
Dies wird benötigt als
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Grundlage für Gewinnausschüttungen bzw. Gewinnzurechnungen
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Grundlage für die Besteuerung durch den Fiskus
3) Informationsfunktion
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für den Unternehmer selbst zur Kontrolle der Wirtschaftlichkeit und zur Steuerung seines Unternehmens.
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für die Anteilseigner sowie diverse Stakeholder (unter anderem Banken, Staat, Investoren, Arbeitnehmer, Lieferanten etc.)
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Damit auch Ihr Jahresabschluss die drei genannten Funktionen erfüllt, erbringe ich gerne folgende Leistungen an Sie:
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Ich erstelle, abhängig von Unternehmensgröße und Rechtsform, eine Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung samt Anhang oder eine Einnahmen-/Ausgabenrechnung.
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erstelle das für den Abschluss notwendige Anlagenverzeichnis
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bereite sämtliche Jahressteuererklärungen für die Übermittlung ans Finanzamt auf
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bereite sämtliche erforderlichen Unterlagen für die Offenlegung an das Firmenbuchgericht auf und reiche diese ein
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analysiere den Abschluss auf Optimierungspotenziale und gebe entsprechende Empfehlungen
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führe Kennzahlenanalysen und Branchenvergleiche durch
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erledige ich sämtliche Anfragen der Behörden, die im Zusammenhang mit der Jahresabschlusserstellung aufkommen

Controlling und Finanzierungsberatung
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Controlling ist ein wichtiger Teilbereich der Unternehmensführung. Die Hauptaufgaben dabei sind die Planung, Steuerung und Kontrolle aller Unternehmensbereiche. Das Controlling dient als Navigationshilfe, in dem es alle entscheidungsrelevanten Informationen bereitstellt, die zur Steuerung des Unternehmens benötigt werden. Die Entscheidungsfindung und -durchsetzung erfolgt schlussendlich durch das Management.
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Anhand der aktuellen Zahlen aus der Buchhaltung oder dem letzten Jahresabschluss werden diverse Planungsrechnungen, Kalkulationen und Analysen erstellt, damit adäquat und schnell auf eintretende Ereignisse reagiert werden kann und optimale Unternehmensentscheidungen getroffen werden können.
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In der Praxis wird das Controlling mangels verfügbarer Zeit oder sonstiger Gründe leider häufig vernachlässigt.
Das Potenzial dahinter ist allerdings immens und vor allem Planrechnungen werden immer öfters von Stakeholdern, wie z.B. Banken bei Kreditanträgen oder Förderstellen bei Förderansuchen, verlangt.
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Damit auch Sie Ihr Unternehmen in die richtige Richtung lenken, unterstütze ich Sie gerne mit folgenden Leistungen:
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Controlling:
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Kalkulation von Stundensätzen und Produktpreisen
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Planungsrechnungen sowie Plan-Ist-Vergleiche
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Budgetierung
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Ermittlung Deckungsbeiträge, Gewinnschwellen, Preisgrenzen
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Finanzierungsberatung:
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Investitionsrechnung
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Liquiditätsplanung
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WiEReG-Meldungen
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Mit dem WiEReG (Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz) wurde ein Register eingeführt, in das die wirtschaftlichen Eigentümer von Rechtsträgern eingetragen werden müssen. Das Gesetz wurde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung erlassen. Dadurch können Behörden, die den Geldwäschebestimmungen Verpflichteten (z.B. Banken und Immobilienmakler) sowie Personen und Organisationen mit einem berechtigten Interesse, einfacher die wirtschaftlichen Eigentümer von Rechtsträgern durch Einsicht feststellen.
Was hat ein Unternehmen jetzt aber zu tun?
Konkret ist zu prüfen, ob das Unternehmen ihre wirtschaftlichen Eigentümer dem Register überhaupt melden muss. Es bestehen nämlich gewisse Meldebefreiungen. Hervorzuheben sind insbesondere Einzelunternehmen oder die Offene Gesellschaften (OG) und Kommanditgesellschaften (KG), die grundsätzlich von der Meldepflicht befreit sind, sofern es sich bei allen persönlich haftenden Gesellschaftern um natürliche Personen handelt. Auch Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) und Flexible Kapitalgesellschaften (FlexKapG) fallen unter die Befreiung, wenn alle im Firmenbuch eingetragenen Gesellschafter natürliche Personen sind. Ein typisches Beispiel für eine Meldeverpflichtung wäre eine einfache Holdingstruktur, bei der eine Holding (GmbH) sämtliche Anteile einer darunterliegenden GmbH hält und die Holding zu 100% einer natürlichen Person gehört. Person A wäre hier als wirtschaftlicher Eigentümer der GmbH A zu melden.
Liegt eine Meldepflicht vor, muss innerhalb von vier Wochen ab Eintragung in das Firmenbuch bzw. sonstige Stammregister eine Meldung erfolgen. Ebenso sind Änderungen der Angaben binnen vier Wochen nach Kenntnis der Änderung zu melden. Selbst wenn es zu keinen Änderungen kommt, ist die Meldung jährlich zu erneuern.
Wird die Meldung nicht erstattet, drohen hohe Strafen bis zu EUR 200.000 bei Vorsatz oder bis zu EUR 100.000 bei grober Fahrlässigkeit.
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Gerne unterstütze ich Sie bei diesem wichtigen Thema durch folgende Leistungen:
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Feststellung der wirtschaftlichen Eigentümer Ihres Unternehmens und somit Überprüfung, ob Meldepflicht vorliegt
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Bei Meldeverpflichtung: Durchführung der Erst-, Änderungs- und jährlichen Überprüfungsmeldungen
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Erstellung eines Organigramms und Einholung sowie Dokumentation ​sämtlicher notwendiger Unterlagen
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wenn gewünscht zusätzlich Erstellung eines Compliance-Packages
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Person A
100%
GmbH B
(Holding)
100%
GmbH A
Förderungsabwicklung
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Viele Unternehmen sind auf Förderungen angewiesen.
Unter anderem erfüllen sie folgende Zwecke:
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Neugründer sollen Starthilfe bekommen (z.B. Jungunternehmerförderung in Vorarlberg)
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Investitionen sollen unterstützt werden (z.B. in Digitalisierung, E-Mobilität)
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gestiegenen Kosten soll entgegengewirkt werden (z.B. Energiekostenzuschuss)nen
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Forschung soll gefördert werden (z.B. Forschungsprämie)
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Da es in Österreich aber Förderungen auf zahlreichen Ebenen (Europäische Union, Bund, Land, Gemeinde - und das auch in Kombination) und in unterschiedlichsten Bereichen (z.B. Wirtschaft, Forschung, Energie, Umwelt) gibt, kann man zurecht von einem Förderdschungel sprechen.
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Ich unterstütze Sie deshalb gerne mit folgenden Leistungen:
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Aufbereitung der notwendigen Antragsunterlagen
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Stellung des Förderantrags sowie Beantwortung etwaiger Nachfragen seitens der Behörden
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Überwachung der Fristen
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Durchführung der Endabrechnung
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Unternehmensbewertung​
Die Unternehmensbewertung ist eines der komplexesten betriebswirtschaftlichen Beratungsfelder.
Je nach Unternehmensgröße, Branche und Bewertungsanlass, können unterschiedliche Bewertungsmethoden herangezogen werden.
Die am häufigsten angewandten Methoden sind dabei das Ertragswertverfahren und das Discounted-Cashflow-Verfahren (kurz DCV und zu deutsch Abzinsung von Geldflüssen).
Anlässe, die eine Bewertung erfordern, sind z.B.:
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Kauf oder Verkauf eines Unternehmens oder Unternehmensanteils
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Eintritt oder Austritt eines Gesellschafters
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Umgründungsvorgänge
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Erbteilungen, Feststellung Pflichtteilsansprüche
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Scheidung
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Sanierung
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Ziel der Unternehmensbewertung ist es, einen fairen Preis zu ermitteln. Dieser dient folglich als Grundlage bei Preisverhandlungen.
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Ein typisches Beispiel wäre:
Max Mustermann, Alleingesellschafter der M-GmbH, will sein Unternehmen verkaufen.
Nun stellt er sich die Frage - was ist denn meine GmbH überhaupt wert? Welchen Preis will ich dafür haben?
Hier kommt die Unternehmensbewertung ins Spiel und ermittelt unter Berücksichtigung zahlreicher Faktoren und Bedingungen einen Verkaufspreis. Dieser dient dem Verkäufer später bei Preisverhandlungen mit potenziellen Käufern als Richtwert.
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Gerne erbringe ich in diesem Zusammenhang folgende Leistungen für Sie:
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Unterstützung bei Erstellung der Planrechnung
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Eruierung der passenden Bewertungsmethode
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Durchführung der Unternehmensbewertung
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